FAQ...

Das Wichtigste in Kurzform:   
Unterrichtsbedingungen für Kappeln

Gibt es Schnupperstunden?
Ja, selbstverständlich kann an einer ersten unverbindlichen und kostenfreien Schnupperstunde teilgenommen werden, um zu entscheiden, ob einem der Unterricht überhaupt liegt und Spaß macht.

Eine zweite Schnupperstunde kostet für Kinder in Kappeln 8,00 Euro.  

Darf ich als Elternteil zugucken?
Nein, die Erfahrung zeigt, dass Kinder äußerst schnell abgelenkt sind, deshalb ist das Zugucken nur in den regelmäßig stattfindenden "Offenen Stunden" erlaubt oder aber sie tanzen alternativ "auf gleicher Höhe" zusammen mit ihrem Kind die Schnupperstunde.

Kann ich jederzeit einsteigen oder muss ich auf den Beginn des neuen Trimesters warten?
Ein Einstieg in den laufenden Unterricht des Trimesters ist jederzeit möglich, ebenso, wie jederzeit mit dem Unterricht wieder aufgehört werden kann.

Was passiert bei eigener Krankheit, warum muss ich trotzdem bezahlen?
Gemäß §615 BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachleistung, wenn der Schüler zum Unterricht nicht erscheint. Ich als Lehrkraft plane meine Zeit und stelle diese den Schülern zur Verfügung. Zusätzlich laufen meine Kosten (Hallenmiete etc.) weiter; unabhängig davon, ob ein Schüler krank ist oder nicht.
Auch soll diese Regelung den TanzschülerInnen zeigen, dass der Unterricht einen Wert hat und motivieren, regelmäßig zur Ballettklasse zu kommen. Gerne kann eine durch Krankheit versäumte Stunde an einem anderen Wochentag nachgeholt werden. 

Fällt der Ballettkurs aus, wenn die Lehrkraft krank ist?
Der Unterricht wird nachgeholt,  es wird eine kompetente Vertretung geben, oder eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit organisiert. Sollte die Stunde tatsächlich ausfallen müssen, werden die Kosten der Stunde selbstverständlich erstattet, bzw. im neuen Trimester gutgeschrieben. 

Warum muss ich auch in den Ferien bezahlen, das ist doch ungerecht...?
Jede Ballettschule kalkuliert der Einfachheit halber die Kosten über das gesamte Jahr:
Ein fester Betrag, den die einzelne Unterrichts-/Trainingseinheit etc. kosten soll.Wenn die Ferienzeit beitragsfrei wäre, würden die verbleibenden Monate demzufolge deutlich teurer werden.

Wann muss ich zahlen und wie?
Bitte zahlen Sie das Trimesterticket innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf entweder per Überweisung direkt auf das angegebene Bankkonto oder falls erwünscht auch bar.​
Neueinsteiger zahlen anteilig die verbleibenden Monate des aktuell laufenden Trimesters.

Die Kosten  ...KAPPELN

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt über den Kauf sog. Trimester Tickets, die jeweils eine viermonatige Gültigkeit haben für 1x wöchentlichen Unterricht mit 45, 50 bzw. 60 Minuten Dauer je nach Klasse/Kurs. Eine vertragliche feste Bindung ist nicht vorgesehen, eine Kündigungsfrist entfällt somit. 

Wie kündige ich, was muss ich beachten?
Keine Lust, ein Stimmungstief  oder widrige Umstände: Soll der Unterricht beendet werden, sagen Sie bitte so früh wie möglich Bescheid und kaufen keine neue Trimesterkarte.


ACHTUNG:
Bereits gekaufte Trimester Tickets können NICHT erstattet werden!