Das Wichtigste in Kurzform: Unterrichtsbedingungen
Gibt es Schnupperstunden?
Ja, selbstverständlich kann an einer ersten unverbindlichen und kostenfreien Schnupperstunde teilgenommen werden, um zu entscheiden, ob einem der Unterricht überhaupt liegt und
Spass macht.
Eine zweite Schnupperstunde kostet 5,00 Euro.
Kann ich jederzeit einsteigen oder muss ich auf den Beginn des neuen Trimesters warten?
Ein Einstieg in den laufenden Unterricht des Trimesters ist jederzeit möglich, ebenso, wie jederzeit mit dem Unterricht wieder aufgehört werden kann.
Was passiert bei Krankheit, warum muss ich trotzdem bezahlen?
Gemäß §615 BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachleistung, wenn der Schüler zum Unterricht nicht erscheint. Ich als Lehrkraft plane meine Zeit und stelle diese den Schülern
zur Verfügung. Zusätzlich laufen meine Kosten (Hallenmiete etc.) weiter; unabhängig davon, ob ein Schüler krank ist oder nicht.
Auch soll diese Regelung den TanzschülerInnen zeigen, dass der Unterricht einen Wert hat und motivieren, regelmäßig zur Ballettklasse zu kommen. Gerne kann eine durch Krankheit versäumte Stunde an
einem anderen Wochentag nachgeholt werden.
Fällt der Ballettkurs aus, wenn die Lehrkraft krank ist?
Der Unterricht wird nachgeholt, es wird eine kompetente Vertretung geben, oder eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit organisiert.
Sollte die Stunde tatsächlich ausfallen müssen, werden die Kosten der Stunde selbstverständlich erstattet, bzw. im neuen Trimester gutgeschrieben.
Warum muss ich auch in den Ferien bezahlen, das ist doch ungerecht...?
Jede Ballettschule kalkuliert der Einfachheit halber die Kosten über das gesamte Jahr:
Ein fester Betrag, den die einzelne Unterrichts-/Trainingseinheit etc. kosten soll.
Wenn die Ferienzeit beitragsfrei wäre, würden die verbleibenden Monate demzufolge deutlich teurer werden.
Wann muss ich zahlen und wie?
Bitte zahlen Sie das Trimesterticket innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf entweder per Überweisung direkt auf das angegebene Bankkonto oder falls erwünscht auch
bar.
Neueinsteiger zahlen anteilig die verbleibenden Monate des aktuell laufenden Trimesters.
Wie kündige ich, was muss ich beachten?
Keine Lust, ein Stimmungstief oder widrige Umstände: Soll der Unterricht beendet werden, sagen Sie bitte so früh wie möglich Bescheid und kaufen keine neue Trimesterkarte.
Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, aufhören ist jederzeit möglich.
ACHTUNG: Bereits gekaufte Trimestertickets können NICHT erstattet werden!
Darf ich als Elternteil zugucken?
Nein, die Erfahrung zeigt, dass Kinder äusserst schnell abgelenkt sind, deshalb ist das Zugucken nur in den regelmäßig stattfindenden "Offenen Stunden" erlaubt oder aber sie tanzen alternativ "auf gleicher Höhe" zusammen mit ihrem Kind die Schnupperstunde.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt über den Kauf sog. Trimester Tickets, die jeweils eine viermonatige Gültigkeit haben für 1x wöchentlichen Unterricht mit 45, 50 bzw 60 Minuten
Dauer je nach Klasse/Kurs.
Eine vertragliche feste Bindung ist nicht vorgesehen, eine Kündigungsfrist entfällt somit.
Neueinsteiger in ein laufendes Trimester zahlen lediglich den noch anfallenden Betrag des Trimesters.
Trimester Ticket I JAN- FEB - MÄRZ - APRIL
95,00 Euro
Trimester Ticket II MAI - JUNI - JULI - AUG
95,00 Euro
Trimester Ticket III SEPT- OKT- NOV- DEZ
95,00 Euro
ACHTUNG: Bereits gekaufte Trimestertickets können NICHT erstattet werden!
Die erste Schnupperstunde ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos -
für eine weitere Schnupperstunde ist ein Betrag von 5,00 Euro zu entrichten.
Neugierig? HIER können Sie Ihre Anmeldung downloaden...